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05.07.2021 Information für Ärzte

Verordnungsmöglichkeiten bei langfristigem Therapiebedarf

Entlastung des Heilmittelbudgets möglich

Foto: Dorothea Hensen
Foto: Dorothea Hensen

Für Patientinnen und Patienten, die aufgrund ihrer Diagnose eine langfristige Heilmitteltherapie benötigen, gibt es unter bestimmten Umständen und unter Beachtung der Voraussetzungen die Möglichkeit, dass die Heilmittelverordnungen nicht auf das Heilmittelbudget ihres Arztes angerechnet werden. Alle wichtigen Informationen zur korrekten Verordnung gemäß Heilmittelrichtlinie

Kontakt bei Fragen:

Telefon +49 221 478-87582
E-Mail praxiszentrum@unireha-koeln.de