
Für Patientinnen und Patienten, die aufgrund ihrer Diagnose eine langfristige Heilmitteltherapie benötigen, gibt es unter bestimmten Umständen und unter Beachtung der Voraussetzungen die Möglichkeit, dass die Heilmittelverordnungen nicht auf das Heilmittelbudget ihres Arztes angerechnet werden. Alle wichtigen Informationen zur korrekten Verordnung gemäß Heilmittelrichtlinie
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