Vor Ihrer Reha

Antragstellung und Kostenübernahme

Die ambulante Rehabilitation muss bei Ihrem zuständigen Kostenträger beantragt werden. Hierbei unterstützt Sie der behandelnde Arzt oder, falls Sie sich noch im Klinikum befinden, der Sozialdienst des Krankenhauses beziehungsweise der behandelnde Krankenhausarzt. Selbstverständlich helfen Ihnen ebenso die Mitarbeiter der UniReha GmbH gerne weiter.

Antragstellung und Beantragung der Kostenübernahme einer Reha-Maßnahme

Klären Sie, welche Art Reha oder Vorsorgemaßnahme Sie beantragen möchten.

Sie können eine Reha als Anschlussheilbehandlung (AHB) direkt nach einem Krankenhausaufenthalt oder als Heilverfahren (HV) ohne vorherigen Krankenhausaufenthalt beantragen.

Um gesund und fit zu bleiben oder erste Symptome zu lindern, können Sie auch das Präventionsprogramm (RV-Fit) der beantragen.

Wer trägt die Kosten einer Rehabilitationsmaßnahme?

Deutsche Rentenversicherung (DRV)

  • Übernimmt die Kosten einer Rehabilitation für Erwerbstätige, Bezieher einer Erwerbsminderungsrente oder Arbeitssuchende
  • Übernimmt die Kosten des Präventionsprogramms (RV-Fit)  für aktiv Berufstätige. RV-Fit kann bereits bei beginnenden leichten Beschwerden beantragt werden. Die Bewilligungsquote ist sehr hoch.

Ihre Krankenkasse

  • Übernimmt die Kosten einer Rehabilitation für nicht berufstätige Erwachsene sowie Rentner
Wo erhalte ich die Reha-Antragsformulare?

Deutsche Rentenversicherung

Der Reha-Antrag besteht aus:

  • Antrag "G0100-00"
  • Selbstauskunftsbogen "G0115-00"
  • AUD-Beleg, in dem von der Krankenkasse die Vorerkrankungen aufgelistet werden "G0120-00"
  • Befundbericht vom Fach- bzw. Hausarzt "S0051-00"
  • Optional: Formular zum Wunsch- und Wahlrecht: Dieses reichen Sie mit ein, wenn Sie eine Wunschklinik angeben möchten.

Den Präventionsprogramm-Antrag finden Sie ebenfalls auf der Website der Deutschen Rentenversicherung unter "Mit RV Fit gesund durch den Arbeitsalltag".

Krankenkasse

Bei einer Reha über die Krankenkasse müssen Rehabilitanden die Antragsformulare bei ihrer zuständigen Kasse anfordern. Darüber hinaus sollten Sie sich immer an Ihren behandelnden Arzt wenden, der die Notwendigkeit der Rehabilitation mit dem Formular 61 “Prüfung des zuständigen Rehabilitationsträgers” verordnen muss. Das Formular füllt der Arzt meist gemeinsam mit dem Patienten aus. Um die Notwendigkeit Ihres Antrages zu unterstreichen, reichen Sie mit dem Antrag alle Ihnen zur Verfügung stehenden Arztberichte/ Befunde mit bei der Kasse ein.

Wer unterstützt Sie bei der Beantragung einer Reha- oder Präventionsmaßnahme?
  • Anschlussheilbehandlung (AHB)
    Im Krankenhaus helfen Ihnen der Sozialdienst oder Ihr behandelnder Arzt, die AHB zu beantragen.
  • Reha-Maßnahme als Heilverfahren
    Bei Beantragung einer Reha-Maßnahme als Heilverfahren kann Ihr Hausarzt oder Facharzt Sie über eine Rehabilitationsmaßnahme beraten und bei einem Reha-Antrag helfen.
  • Präventionsprogramm (RV-Fit) der DRV
    Den Antrag können Sie selber stellen.
Reha begründen

Sie benötigen für den Reha-Antrag einen Arztbericht, der dem Antrag beigelegt werden muss.

Ihr Arzt muss die Notwendigkeit der Reha begründen und Ihren Krankheitsverlauf dokumentieren. Wichtige Inhalte sind: alle behandlungswürdigen Diagnosen, Reha-Ziele, ggf. besondere Behandlungsnotwendigkeit.

Damit der Kostenträger die Reha bewilligt, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Rehabilitationsbedürftigkeit: Rehabilitationsmaßnahmen sind erforderlich
  • Positive Rehabilitationsprognose: Die Rehabilitationsziele können in einem realistischen Zeitraum erreicht werden.
  • Rehabilitationsfähigkeit: Der Patient ist körperlich in der Lage, Rehabilitationsmaßnahmen durchzuführen.
Antrag ausfüllen

Füllen Sie den restlichen Reha-Antrag aus und fügen Sie gegebenenfalls das Formular zum Wunsch- und Wahlrecht bei. Wenn die indikationsspezifischen Voraussetzungen gegeben sind, wird dem Wunsch- und Wahlrecht von den Kostenträgern bei vergleichbaren Reha-Einrichtungen ein hoher Stellenwert eingeräumt. Machen Sie Gebrauch davon.

Antrag einreichen

Reichen Sie den Reha-Antrag bei Ihrem Kostenträger ein.

Der Kostenträger prüft die Notwendigkeit einer Rehabilitation. Er muss über den Antrag spätestens nach drei Wochen entscheiden. Wenn Sie den Reha-Antrag versehentlich beim falschen Kostenträger eingereicht haben, ist dieser verpflichtet, diesen innerhalb von 14 Tagen an den zuständigen Kostenträger weiterzuleiten und Sie darüber zu informieren.

Bewilligung

Ihr Reha-Antrag wurde bewilligt. Informieren Sie Ihren Arzt und Arbeitgeber darüber, dass Sie eine Reha antreten.

Sobald Ihre Reha bewilligt wurde, erhalten Sie einen Bescheid mit:

  • Name, Adresse und Ansprechpartner der Rehabilitationseinrichtung
  • geplanter Dauer der Reha
  • Hinweise bezüglich entstehenden Kosten bei An- und Abreise
  • Informationen zum Übergangsgeld während des Aufenthaltes und ggf. der Zuzahlung
  • Hinweis auf Widerrufsrecht gegen den Bescheid
Reha abgelehnt: Widerspruch einlegen

Ihr Reha-Antrag wurde abgelehnt. Legen Sie Widerspruch ein.

Holen Sie sich erneut eine ärztliche Stellungnahme ein, die inhaltlich auf die Ablehnungsgründe eingeht und legen Sie schriftlich Widerspruch ein. Wenn im Bescheid kein anderer Zeitraum benannt ist, müssen Sie hierfür eine Frist von vier Wochen nach Erhalt des Bescheids einhalten.

Bei einer erneuten Ablehnung können Sie innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Widerspruchsbescheids vor dem Sozialgericht klagen.

Kostenlose Hilfe dazu erhalten Sie zum Beispiel vom Arbeitskreis Gesundheit e.V.

Weitere Informationen

Spezieller Reha Beratungsdienst der DRV Bund für allgemeine Informationen

Umfasst Vorträge und Informationsveranstaltungen in allen Fragen der Rehabilitation, insbesondere zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Dazu zählen beispielsweise Hilfen bei der beruflichen Wiedereingliederung.

Weitere Informationen auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung
Kontakt E-Mail reha-beratungsdienst@drv-bund.de

Weitere Fragen

Gibt es die Möglichkeit, sich eine Reha-Klinik auszusuchen?

In der Regel schlägt der Kostenträger eine Rehabilitationseinrichtung entsprechend Ihrer Diagnose vor. Ebenso kann der Arzt auch unter Berücksichtigung Ihres Wunsches eine Reha-Einrichtung vorschlagen. Außerdem sieht das SGB vor, dass eine Rehabilitationsmaßnahme ganztägig ambulant durchgeführt wird, wenn Sie ambulant rehafähig sind. Alle Kostenträger räumen dem Wunsch- und Wahlrecht ihrer Versicherten mittlerweile einen hohen Stellenwert ein. Es lohnt sich in jedem Fall, eine Einrichtung vorzuschlagen, wenn man z. B. Gutes über eine bestimmte Einrichtung gehört hat.

Wie lange dauert eine ambulante Reha?

Eine ambulante Reha dauert in der Regel 15 Behandlungstage und kann bei Bedarf um fünf Tage verlängert werden.